Initiative Ostwind 3000 e. V. | Festungsblick 6 | 01796 Struppen | kontakt@gottistgut.org
Gültigkeit
Diese Festivalordnung gilt für das gesamte zum Gigfestival gehörende Festivalgelände.
Haftungsklausel
Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Körperschäden. Durch den Besuch der Veranstaltung entstehen dem Besucher keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter. Jeder Besucher haftet für den von Ihm schuldhaft verursachten Schaden.
Hausrecht
Der Veranstalter besitzt Hausrecht und kann bei Zuwiderhandlung und Missachtung der Platzordnung Platzverbot erteilen.
Jugendschtuz & Teilnahme als Minderjähriger
Die Regelungen zum Jugendschutz nach deutschem Recht bleiben unberührt.
a) Minderjährige im Alter von 0 bis einschließlich 15 dürfen nur mit einer erziehungsbeauftragten Person / einem Elternteil oder personensorgeberechtigten Person oder Aufsichtsperson teilnehmen, welche die Aufsichtsplicht übernimmt. Hierbei ist es wichtig, ein entsprechendes Aufsichtsübetragungsdokument mit sich zu führen (bitte Gültigkeit nach deutschem Recht beachten).
b) Minderjährige im Alter von 16 bis einschließlich 17 dürfen ab 24 Uhr das Festivalgelände einschließlich des Zeltplatzes nur mit einer erziehungsbeauftragten Person / einem Elternteil oder personensorgeberechtigten Person oder Aufsichtsperson, welche die Aufsichtsplicht übernimmt, betreten. Hierbei ist es wichtig, ein entsprechendes Aufsichtsübetragungsdokument mit sich zu führen (bitte Gültigkeit nach deutschem Recht beachten).
c) Der Konsum und Erwerb von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken ist Teilnehmern unter 16 Jahren nicht gestattet.
Drogenverbot
Auf dem gesamten Gelände (Festivalgelände, Campingplatz, Parkplatz) besteht ein striktes Konsumverbot jeglicher Rauschmittel. Ausgenommen ist der Konsum der auf dem Festivalgelände verkauften alkoholischen Getränke.
Ordnungsdienst
Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Der Ordnungsdienst vertritt die Hausrechte des Veranstalters und ist befugt, Platzverbote auszusprechen.
Camping & Parken
a) Camping ist den Besuchern vorbehalten.
b) Das Campen im Parkbereich ist untersagt.
c) Die Besucher sind verpflichtet, jegliche mitgebrachte Gegenstände bis zum Ende der Veranstaltung wieder zu entfernen. (Zelte, Pavillions usw.)
d) offenes Feuer ist untersagt.
e) Die Besucher übernachten nach Geschlechtern getrennt. Außgenommen sind Familien. Die gekennzeichnete Einteilung in Frauen-/Männer- und Familienzeltplatz ist vom Teilnehmer einzuhalten.
f) Teilnehmer und Betreuer übernachten nicht in gemeinsamen Zelten o. Räumen. Ebenso wird bei den Unterkünften auf eine räumliche Trennung der Geschlechter geachtet.
g) Eine verantwortliche Person darf sich nicht allein mit einem minderjährigen Teilnehmer in einem Schlaf- Sanitär- oder vergleichbarem Raum aufhalten.
Sonstige Verbote
Es ist nicht erstattet
a) die für die Allgemeinheit nicht bestimmten Bereiche und Räume zu betreten.
b) gefährliche, sperrige oder als Wurfgeschoss geeignete Gegenstände auf das Gelände zu bringen, wie z.B. Flaschen, Büchsen, Waffen, Fahnenstangen, Leitern, Kisten u.ä.
c) Gasdruckflaschen mitzuführen und zu benutzen.
d) Feuerwerkskörper, Wunderkerzen und pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen, sowie Feuer zu machen.
e) Gegenstände in den Publikumsraum oder in das Backstage-Gelände zu werfen.
f) bauliche und sonstige Anlagen (insbesondere auch Wege) zu beschriften, zu bemalen und zu bekleben.
g) sich gegen die Weisung der Ordner zu verhalten.
h) nicht genehmigte Promotionsmaßnahmen durchzuführen.
Rechtsvorschriften
Die allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere jene zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben unberührt.
Glasverbot
Auf dem Festivalgelände ist das Mitbringen von Glas streng verboten! Die Entsorgungskosten und die große Verletzungsgefahr machen diesen Schritt notwendig. Glasbehälter werden vom Ordnungsdienst eingesammelt und ohne Kostenerstattung entsorgt. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.
Foto- und Videoaufnahmen von Besuchern
Auf dem Festival werden durch Medien und/oder durch den Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen erstellt, vervielfältigt und genutzt z.B. für aktuelle Berichterstattungen bzw. Dokumentationen, die via Print, DVD, TV und/oder Internet verbreitet werden. Mit dem Betreten des Festivalgeländes erklärt sich jeder Besucher des Festivals einverstanden, dass diese Aufnahmen auch die Person des Besuchers abbilden und für die vorgenannten Zwecke entschädigungslos genutzt werden dürfen.